Blick durch die Tuchergasse Richtung Obstmarkt. Die Hausnummer 14 ist das zweite Gebäude auf der linken Straßenseite. Fotografie, um 1920.

(Stadtarchiv Nürnberg, A44/C Nr. 6148.11)

Rot umrandet die Tucherstraße 14. Etwas südlich davon sind der Spitalplatz (heute Hans-Sachs-Platz), die Heilig-Geist-Kirche und die Hauptsynagoge zu erkennen. In der Bildmitte umfließt die Pegnitz die langgestreckte Große Insel Schütt, mit dem Heilig-Geist-Spital an ihrer Westspitze. Luftaufnahme 1927.

(Stadtarchiv Nürnberg, A 97 Nr. 296)

Georg Jean Mayer

(1902-1943)

Verlegeort: Tucherstraße 14 Stadtteil: St. Sebald
Patenschaft: Dieter Barth Verlegedatum: 9. November 2018

Biografie

Am 9. November 2018 kam Gunter Demnig zu einer Stolpersteinverlegung nach Nürnberg. An diesem geschichtsträchtigen Datum, dem 80. Jahrestag der „Reichskristallnacht“, verlegte er Stolpersteine für jüdische und homosexuelle Opfer des Nationalsozialismus. Dieter Barth übernahm die Patenschaft für Georg Jean Mayers Stolperstein. Mayer wurde 1943 im KZ Gusen ermordet.

Georg Jean Mayer kam am 13. Februar 1902 in Nürnberg zur Welt. Seine Eltern waren Konrad und Gertraud Mayer, geborene Fersch. Der Vater arbeitete als Packer. Nachdem er die Volksschule besucht und eine Lehre absolviert hatte, arbeitete Mayer in verschiedenen Betrieben als Fräser. Später bestritt er seinen Lebensunterhalt als Hausdiener in diversen Hotels. Ab 1930 betrieb Mayer gemeinsam mit seiner Mutter einen Blumenhandel in der Nürnberger Innenstadt. Am 28. April 1934 heiratete er Elsa Wittasek, die am 12. Mai 1905 in Fürth geboren worden war. Die Ehe wurde am 2. August 1935 wieder geschieden.

Im selben Jahr verurteilte das Amtsgericht Nürnberg Mayer erstmals wegen Verstoßes gegen den Paragraphen 175, die Strafe belief sich auf ein Jahr Gefängnis. Im Gefängnis lernte Mayer einen Mithäftling kennen, mit dem er eine sexuelle Beziehung unterhielt und über die Haftzeit hinaus in Kontakt blieb. Bei einem Besuch Mayers bei seinem Freund im mittelfränkischen Diepersdorf wurde die Polizei im März 1938 durch eine Denunziation auf die beiden aufmerksam. Mayer wurde unmittelbar darauf in seiner Wohnung festgenommen und kam in Untersuchungshaft.

Polizeibeamte begannen nun, sein Umfeld auszuleuchten und ermittelten weitere, zum Teil minderjährige Sexualpartner Mayers aus den vorangegangenen Monaten und Jahren. Die Ermittlungsergebnisse führten zu einer Anklage gegen Mayer vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth, das ihn im Juni 1938 zu einer dreijährigen Zuchthausstrafe verurteilte. Zusätzlich entschieden die Richter, ihn als „gefährlichen Gewohnheitsverbrecher“ in Sicherungsverwahrung zu nehmen, was bedeutete, dass er auch nach Verbüßung der Zuchthausstrafe nicht freikommen würde. Bis zum Juni 1941 war Mayer daraufhin im Zuchthaus Waldheim in Sachsen inhaftiert.

Als Sicherungsverwahrten überstellte man ihn von dort aus zunächst in das Zuchthaus Straubing, von wo aus er auf Anweisung des Reichsjustizministeriums im Dezember 1942 ins KZ Mauthausen gebracht wurde. In dem Lager, in dem die SS die Devise „Vernichtung durch Arbeit“ praktizierte, wurden Häftlinge der Kategorie „Sicherungsverwahrung“ vielfach innerhalb von kürzester Zeit ermordet. Dieses Schicksal traf auch Mayer, nur wenige Tage nach seiner Ankunft: Sein Tod ist im Sterberegister des zum KZ Mauthausen gehörenden Außenlagers Gusen für den 5. Januar 1943 verzeichnet.

- Stadtarchiv Nürnberg, C 21/IX Meldekarte.

- Staatsarchiv Nürnberg, Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth II, Nr. 980.

- Online-Totenbuch („Raum der Namen“) der KZ-Gedenkstätte Mauthausen, URL: https://raumdernamen.mauthausen-memorial.org/.

- Biografische Zusammenstellung von Dr. Matthias Gemählich.

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